MARLIN ImmobilienMARLIN ImmobilienTippgeber-Programm

Der ganze Weg

Von Ihrem Hinweis bis zur Prämie

Acht Schritte, drei davon mit einer Frist, die wir uns selbst gesetzt haben. Und ein Zeitstempel, der Ihren Hinweis sichert.

SchrittWas passiertWann
1Sie melden die Immobilie
Formular, WhatsApp oder Telefon
2 Minuten
2Eingangsbestätigung mit Zeitstempel
Ihr Nachweis der Erstmeldung
sofort
3Prüfung bei uns
Kennen wir das Objekt? Passt es ins Ankaufsprofil?
innert 48 Stunden
4Unsere Antwort an Sie
Ja oder Nein, mit Begründung
innert 48 Stunden
5Kontakt zur Eigentümerschaft
Diskret, auf Wunsch anonym
1–2 Wochen
6Besichtigung und verbindliches Angebot
Ohne Finanzierungsvorbehalt
innert 10 Tagen
7Kaufvertrag beim Notar
Termin nach Wunsch der Eigentümerschaft
nach Vereinbarung
8Ihre Prämie CHF 1'500.–
Auf Rechnung oder gegen unsere Abrechnung
innert 30 Tagen

Sie bleiben bei jedem Schritt im Bild

Bei jedem Statuswechsel erhalten Sie eine kurze Nachricht – auch dann, wenn ein Objekt am Ende einen anderen Weg nimmt. Sie sollen jederzeit wissen, was aus Ihrem Hinweis geworden ist.

Und wenn die Eigentümerschaft noch Zeit braucht?

Dann lassen wir ihr diese Zeit. Ihr Tipp bleibt bei uns vermerkt: Entscheidet sich dieselbe Eigentümerschaft innert 12 Monaten für einen Verkauf an uns, bleibt Ihr Anspruch bestehen.

Damit Sie sich auf uns verlassen können

Die faire Regel

Vertrauen entsteht durch Nachweis. Deshalb erhält jeder Hinweis bei uns einen Zeitstempel – und Sie erhalten eine Antwort mit Begründung.

Ihr Tipp zählt, wenn

  • die Immobilie im Moment Ihres Eingangs neu für uns ist,
  • sie nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben ist,
  • sie in der Schweiz liegt,
  • und die Immobilie einer Drittperson gehört, nicht Ihnen selbst oder Ihrem Lebenspartner.

So belegen wir das

  • Sie erhalten binnen Minuten eine Eingangsbestätigung mit Zeitstempel.
  • Innert 48 Stunden sagen wir Ja oder Nein.
  • War das Objekt bei uns schon erfasst, nennen wir Ihnen das Datum der Ersterfassung.
  • Jede Immobilie zählt einmal – der erste Hinweis gewinnt.

Massgebend sind die Tippgeber-Bedingungen in der bei Ihrer Meldung veröffentlichten Fassung.

Bereit?

Die Adresse genügt.

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