Der ganze Weg
Von Ihrem Hinweis bis zur Prämie
Acht Schritte, drei davon mit einer Frist, die wir uns selbst gesetzt haben. Und ein Zeitstempel, der Ihren Hinweis sichert.
| Schritt | Was passiert | Wann |
|---|---|---|
| 1 | Sie melden die Immobilie Formular, WhatsApp oder Telefon | 2 Minuten |
| 2 | Eingangsbestätigung mit Zeitstempel Ihr Nachweis der Erstmeldung | sofort |
| 3 | Prüfung bei uns Kennen wir das Objekt? Passt es ins Ankaufsprofil? | innert 48 Stunden |
| 4 | Unsere Antwort an Sie Ja oder Nein, mit Begründung | innert 48 Stunden |
| 5 | Kontakt zur Eigentümerschaft Diskret, auf Wunsch anonym | 1–2 Wochen |
| 6 | Besichtigung und verbindliches Angebot Ohne Finanzierungsvorbehalt | innert 10 Tagen |
| 7 | Kaufvertrag beim Notar Termin nach Wunsch der Eigentümerschaft | nach Vereinbarung |
| 8 | Ihre Prämie CHF 1'500.– Auf Rechnung oder gegen unsere Abrechnung | innert 30 Tagen |
Sie bleiben bei jedem Schritt im Bild
Bei jedem Statuswechsel erhalten Sie eine kurze Nachricht – auch dann, wenn ein Objekt am Ende einen anderen Weg nimmt. Sie sollen jederzeit wissen, was aus Ihrem Hinweis geworden ist.
Und wenn die Eigentümerschaft noch Zeit braucht?
Dann lassen wir ihr diese Zeit. Ihr Tipp bleibt bei uns vermerkt: Entscheidet sich dieselbe Eigentümerschaft innert 12 Monaten für einen Verkauf an uns, bleibt Ihr Anspruch bestehen.
Damit Sie sich auf uns verlassen können
Die faire Regel
Vertrauen entsteht durch Nachweis. Deshalb erhält jeder Hinweis bei uns einen Zeitstempel – und Sie erhalten eine Antwort mit Begründung.
Ihr Tipp zählt, wenn
- die Immobilie im Moment Ihres Eingangs neu für uns ist,
- sie nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben ist,
- sie in der Schweiz liegt,
- und die Immobilie einer Drittperson gehört, nicht Ihnen selbst oder Ihrem Lebenspartner.
So belegen wir das
- Sie erhalten binnen Minuten eine Eingangsbestätigung mit Zeitstempel.
- Innert 48 Stunden sagen wir Ja oder Nein.
- War das Objekt bei uns schon erfasst, nennen wir Ihnen das Datum der Ersterfassung.
- Jede Immobilie zählt einmal – der erste Hinweis gewinnt.
Massgebend sind die Tippgeber-Bedingungen in der bei Ihrer Meldung veröffentlichten Fassung.
