Eine Zahl, die man im Kopf behält
CHF 1'500.– für einen Tipp, der zum Abschluss führt
Eine Pauschale für alle Immobilien-Tipps. Alles, was gilt, steht auf dieser Seite.
Für Privatpersonen
CHF 1'500.– pauschal, fällig bei der Verurkundung des Kaufvertrags, ausbezahlt innert 30 Tagen.
Bei Bauland und Mehrfamilienhäusern liegt die Vergütung nach Absprache höher – melden Sie sich, wir besprechen es vor der Zuführung.
Für Geschäftspartner
Höhe und Bedingungen richten sich nach Objekt und Ihrer Rolle. Wir vereinbaren sie vor der Zuführung schriftlich.
Maklerinnen und Makler behalten ihre Provision gegenüber der Verkäuferschaft. Wir arbeiten auf der anderen Seite des Tisches: Wir kaufen, was Sie vermitteln – und sind damit Ihr Ausgang für Objekte, die Zeit brauchen.
Wann die Prämie fällig ist
- Wir kaufen die Immobilie selbst: bei der Verurkundung des Kaufvertrags.
- Wir übernehmen ein Verkaufsmandat: bei der Verurkundung des Verkaufs.
- In beiden Fällen: Auszahlung innert 30 Tagen, gegen Ihre Rechnung oder unsere Abrechnung.
Woran Ihr Anspruch gebunden ist
- Die Immobilie ist im Moment Ihrer Meldung neu für uns und noch nicht öffentlich ausgeschrieben.
- Sie gehört einer Drittperson – nicht Ihnen selbst oder Ihrem Lebenspartner.
- Der Anspruch entsteht mit der Verurkundung des Kaufvertrags.
Steuern
Die Prämie ist für Sie steuerbares Einkommen und in Ihrer Steuererklärung zu deklarieren. Sie erhalten von uns eine Abrechnung. Für Ihre persönliche Situation sind Ihre Steuerbehörde oder Ihr Treuhänder die richtige Adresse – wir erteilen keine Steuerberatung.
Hinweise auf Investorinnen und Investoren
Hinweise auf Personen, die Kapital anlegen möchten, verdanken wir im Einzelfall persönlich: Wir melden uns bei der genannten Person und besprechen mit Ihnen, wie wir Ihren Hinweis honorieren. Grund: Für die Vermittlung von Kapitalgebern gelten eigene Regeln – hier sagen wir nur zu, was wir auch sauber halten können.
Massgebend sind die Tippgeber-Bedingungen.
